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Codex Magia von Rayon

Das sich-zu-Nutze-machen der arcanen Kräfte sei einem jeden gestattet, welcher sich in gewissenhaftem Umgang mit der Materie bewiesen hat. Zeugnis über die Befähigung sei auszustellen von den großen internationalen Akademien und Gilden, sowie von den Gelehrten Ihrer fürstlichen Hoheit. Einem Jeden, der die Erlaubnis der Ausübung der hohen Kunst besitzt, sei es gestattet seiner Profession nachzugehen, solange es sich nicht um nachstehen Formen der Magie handelt.

1. Rituelle Magie
2. Missbillbringende Hexerei
3. Schwarzmagie
4. Necromanthie
5. Ebenenmagie
6. Blutmagie
7. Herstellung von Artefakten
8. Magie zur Belustigung des Volkes zur Befriedigung finanzieller Interessen des Wirkenden

Im Folgenden sei definiert, welche Arten von Zaubern hierunter zu zählen wären.

Rituelle Magie

Unter Ritueller Magie
sei ein jeder Zauber zu verstehen, welcher

1. eine Dauer des Wirkens von mehr als fünf Augenblicken einnimmt
2. einer Beteiligung von mehr als einer Person bedarf
3. einer besonderen Absicherung bedarf

Die Ausübung Ritueller Magie bedarf einer gesonderten Genehmigung eines ortsansässigen Vertreters der nationalen Akademien oder eines besonders dafür eingesetzten Beamten. Vor der Ausübung ist eine genaue Ablaufbeschreibung in schriftlicher Form einzureichen, sowie eine Unterrichtung sämtlicher im Gefahrenbereich befindlicher Personen durchzuführen.

Missbillbringende Hexerei / Schwarzmagie

Unter diesen Gebieten sei ein jeder Zauber anzusiedeln, welcher

1. Schaden für Land, Bewohner, Vieh oder Besitz des Reiches in irgendeiner Art zu Schaden kommen lässt. Dies betrifft vornehmlich jegliche Art von Flüchen und Verwünschungen.
2. den Geist eines oder mehrerer Bewohner des Reiches oder deren Gästen zu beeinflussen oder zu ergründen sucht.
3. der Verschleierung der
Identität der eigenen, anderer Personen oder der Vortäuschung anderer falscher Tatsachen dient.
4. durch Umkehrung seiner eigentlichen Bestimmung Krankheit, Leid oder Tod zur Folge hat.

Folgende Zauber sollen einen Richtfaden geben über verbotene oder eingeschränkte Ausübung

1. Amnesie
2. Angst
3. Auratarnung
4. Befehl über Personen
5. Blindheit
6. Donnerkeil
7. Engelszungen
8. Flüsterer im Dunklen
9. Freundschaft
10. Hand des Vampirs
11. Hasenfuß
12. Magischer Vampirismus
13. Massenhysterie
14. Meisterschaft über Personen
15. Nebelgestalt
16. Panik
17. Personen befragen (jede Variation)
18. Pestilenz
19. Schädelleere
20. Schattengestalt
21. Schreie des Wahnsinns
22. Selige Stimmen
23. Stinkende Wolke
24. Stolpern
25. Stummheit
26. Taubheit
27. Terror
28. Tierisches Handeln
29. Todeswolke
30. Ungeschicklichkeit
31. Unsichtbarkeit
32. Vergessen (jede Variation)
33. Verwandlung

Necromanthie

Unter den eingeschränkten Bereich der Necromanthie sei ein jeglicher Zauber anzusiedeln,
welcher sich mit dem Wesen des Untodes beschäftigt und sich nicht explizit der Zerstörung solcher Wesen
zuwendet.

Folgende Zauber sollen einen Richtfaden geben über verbotene oder eingeschränkte Ausübung

1. Befehl über Untote
2. Grosses Totenritual
3. Hand des Vampirs
4. Herrschaft über Untote
5. Kleines Totenritual
6. Meisterschaft über Untote
7. Totentanz
8. Untote beschwören
9. Untotenaugen
10. Untotenschmaus

Ebenenmagie

Unter Ebenenmagie sei ein jeglich Zauber zu werten, welcher

1. sich mit der Erschaffung oder Beeinflussung von Portalen in andere Dimensionen und Realitäten beschäftigt.
2. sich mit der Herbeirufung und Beeinflussung von Kreaturen beschäftigt, deren Heimatebene nicht der hiesigen entspricht.
3. sich mit oben genannten Wesen beschäftigt, ohne deren expliziter Bannung oder Vernichtung zu dienen.

Folgende Zauber sollen einen Richtfaden geben über verbotene oder eingeschränkte Ausübung:

1. Befehl über Dämonen
2. Dämonen befragen (jegliche Variation)
3. Dämonen beschwören
4. Dämonenaugen
5. Dämonischer Schutz
6. Ebenenfenster
7. Herrschaft über Dämonen
8. Meisterschaft über Dämonen
9. Wächtertier

Blutmagie

Der Gebrauch von den Kräften des Blutes ist grundsätzlich untersagt!

Herstellung von Artefakten

Die Herstellung von Artefakten, also Konstrukten, welche eine mehrfache Nutzung ermöglichen, beziehungsweise eine Herbeiführung eines Effektes ermöglichen, der ansonsten nicht ohne den Einsatz Ritueller Magie zu erreichen wäre bedarf grundsätzlich einer gesonderten Genehmigung eines zur Genehmigung zugelassenen Beamten oder Magiers im Dienste der hiesigen Akademien.

Magie zur Belustigung und Befriedigung finanzieller Aspekte

Hierunter sei ein jeglicher Jahrmarktszauber zu werten, welcher den einzigen Sinn hat, dem
Beobachter Kurzweil und Ablenkung zu schenken. Dies betrifft nicht die Herstellung von Artefakten. Ausnahmen sämtlicher Reglementarien im Rahmen von Forschungsprojekten und Herbeiführung der Wahrheitsfindung bedürfen einer besonderen Genehmigung von zuständiger Stelle und seien öffentlich kundzutun.